Aktuelle Dental-Daten

Transparenz ist für uns selbstverständlich.
Verschaffen Sie sich mit unserem Such-Tool einen Überblick der aktuell verfügbaren Dental-Adressen.

 

Rechtskonforme Gestaltung

So sollte Ihr Mailing aussehen:

  • Der Absender des E-Mailings ist stets erkennbar.
  • Aus der Betreffzeile geht hervor, dass es sich um eine Werbe-Mail handelt.
  • Jede E-Mail erwähnt explizit, dass das Mailing nur an Empfänger mit E-Mail-Erlaubnis geht.
  • Der Versender ermöglicht zudem in jeder E-Mail ein einfaches und effizientes Streichen aus dem Verteiler. Gängig ist hierbei ein integrierter Abmeldelink bzw. das Austragen aus dem Verteiler per "Rück"-Mail.
  • Das Impressum darf natürlich auch nicht fehlen. Den Gesetzestext finden Sie hier: Telemediengesetz


Pflichtangaben für jede geschäftsrelevante externe E-Mail:

  • Firmenname mit Rechtsform
  • Geschäftssitz
  • zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer. Bei einer GmbH außerdem alle Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen und falls vorhanden den Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei AGs ebenso alle Vorstände mit Vor- und Nachnamen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Wußten Sie schon...?

Angst vorm Zahnarzt?
Geradezu verwöhnt wird der Patient heute, vergleicht man es mit den Arbeitsmethoden von 1890. Abenteuerlich erscheinen uns heute die Umstände, unter denen gearbeitet wurde: die Extraktionen fanden auf einem alten Holzstuhl statt, der durch eine Barriere in Kniehöhe die Beine des Patienten festhielt.

Gezogen wurde ohne Betäubung.

Die seit 1885 bekannte Lokalanästhesie mit Kokain hatte sich noch nicht durchgesetzt.
Vollnarkosen mit Chlorophorm oder Äther schienen zu gefährlich, eine Lachgaseinrichtung war nicht vorhanden.
Nur in Ausnahmefällen führte man eine Kurznarkose mit Bromäther durch, die meist mit Erbrechen endete.